Seit dem 1. Juli 2023 gilt das Erstauftraggeberprinzip
Seit dem 1. Juli 2023 gilt das Erstauftraggeberprinzip, das die Kosten der Maklerprovision auf denjenigen verlagert, der den Immobilienmakler beauftragt – in der Regel den Vermieter. Ursprünglich wurde diese Änderung mit dem Ziel eingeführt, die finanzielle Belastung für Mieter zu reduzieren. Doch wie bei vielen gut gemeinten Regelungen gibt es auch hier Schattenseiten.
Zunächst einmal führen viele Vermieter die gestiegenen Kosten für die Maklerprovision einfach auf die Mieten um. Anstatt die Mieter tatsächlich zu entlasten, zahlen diese jetzt oft indirekt mehr. Denn die Mietpreise steigen, um die zusätzlichen Ausgaben der Vermieter zu kompensieren.
Ein weiteres Problem ist die Verknappung von Mietwohnungen, die durch das Erstauftraggeberprinzip gefördert wird. Vermieter könnten in Zukunft seltener Makler beauftragen, um die Provision zu sparen, und stattdessen ihre Wohnungen lieber privat vermieten. Dies führt zu einem weniger transparenten Mietmarkt, da potenzielle Mieter nun selbst aufwendig nach passenden Angeboten suchen müssen.
Darüber hinaus könnten Vermieter in begehrten Lagen einfach ihre Wohnungen lieber leer stehen lassen oder sie zu höheren Preisen auf Plattformen wie Airbnb anbieten, anstatt sie langfristig zu vermieten. Dies verschärft die Wohnungsknappheit und treibt die Mieten weiter in die Höhe.
Letztlich stellt sich die Frage, ob das Erstauftraggeberprinzip wirklich im Sinne der Mieter ist. Die aktuelle Situation zeigt, dass die erhofften Vorteile für Mieter ausbleiben und stattdessen neue Herausforderungen entstehen. Eine umfassende Reform der Mietrechtsgesetze, die die Bedürfnisse sowohl der Vermieter als auch der Mieter gleichermaßen berücksichtigt, könnte möglicherweise ein besserer Ansatz sein.