
Rechtliche Risiken beim Immobilienverkauf
Diese Risiken sollten Sie kennen.
Rund um den Handel mit Immobilien hat der Gesetzgeber viele Rechtsklauseln und Gesetze geschaffen – selbstverständlich mit dem Ziel, Käufer und Verkäufer zu schützen. Die Risiken beim Immobilienverkauf wachsen mit der Unkenntnis dieser Bestimmungen. Dem Käufer entsteht ein Recht auf Schadensersatz oder Kaufrücktritt, wenn Sie als Verkäufer gegen Ihre Pflichten verstoßen. Erfahren Sie hier, welche Risiken Sie als Verkäufer kennen sollten und wie Sie sie vermeiden.
Risiken beim Immobilienverkauf
Der unterschriebene Immobilienkaufvertrag besiegelt das Geschäft zwischen Verkäufer und Käufer. Mehrere Aspekte spielen für die Rechtsgültigkeit eine Rolle. Ein Immobilienmakler, der auch fähig ist, Interessenten über Nachteile oder negative Objekteigenschaften aufzuklären und dennoch gute Preise erzielt, ist wirklich kompetent.
Energieausweis
Vorvertrag und Reservierungsvereinbarung
Sie sind mit einem potenziellen Käufer handelseinig geworden. Sie haben Ihre Zielsumme und die Vorstellungen des Käufers miteinander abgeglichen. Sie besitzen stichhaltig positive Informationen zur Bonität des Käufers. Damit scheinen die größten Risiken beim Verkauf ausgeschlossen. Trotzdem kann es passieren, dass sich in dem Zeitraum zwischen mündlicher Einigung und grundbücherlichem Verkauf der potenzielle Käufer gegen Ihre Immobilie entscheidet. Schriftliches beidseitig unterfertigtes Kaufangebot minimiert dieses Risiko beim Verkauf. Ihr Sinn: Sicherheit für Käufer und Verkäufer, denn die schuldrechtlich verkaufte Immobilie wird keinem anderen Interessenten angeboten.
Gut zu wissen!
Verkäufer sollten in diesem Zusammenhang auch das Vorkaufsrecht Dritter beachten. Danach sind Berechtigte befugt, die Immobilie zu den Konditionen zu kaufen, die der Verkäufer mit einem Dritten bereits per Vorvertrag, aber auch im späteren Kaufvertrag, festgehalten hat. Um in diesem Fall eine Schadensersatzforderung des Dritten auszuschließen, sollte er das Recht zum Rücktritt vom Vertrag entsprechend in diesem festhalten bzw. Kaufinteressenten über allfällige Vorkaufsrechte frühzeitig informieren.
Zeitpunkt der Eigentumsübertragung
Erst Geld, dann Ware: das gilt auch beim Immobilienverkauf. Die Immobilie wird erst nach Zahlung des Kaufpreises übergeben, wenn eine branchenübliche treuhändige Abwicklung durchgeführt wird. Damit sind Nichtzahlungs-Risiken bei Verkauf für Sie ausgeschlossen. Aber auch der Käufer hat ein Bedürfnis nach Sicherheit. Es ist legitim, wenn er den Kaufpreis auf ein Treuhandkonto des Vertragserrichters überweist. Das Geld wird quasi „zwischengeparkt“, bis die im Kaufvertrag geregelten Voraussetzungen für die Auszahlung des Kaufpreises an Sie erfüllt sind. Mit dem Empfang der Schlüssel wird die Immobilie in Besitz genommen.