Mit Home-Staging eingerichtetes Wohnzimmer

Immobilie privat verkaufen?

Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen möchte, stellt sich viele Fragen: Brauche ich einen Makler, um meine Immobilie zu verkaufen? Wann ist der beste Zeitpunkt für den Verkauf? Welche Dokumente brauche ich? Wie viel ist meine Immobilie überhaupt wert? Was gibt es beim Kaufvertrag zu beachten?

Beauftrage ich einen Makler, um meine Immobilie zu verkaufen?

Eine der ersten Fragen, die im Vorfeld eines Wohnungs- oder Hausverkaufs aufkommen, betrifft die Entscheidung, wer die Immobilie verkaufen soll. Das heißt: Möchte der Eigentümer die Sicherheit eines Maklers oder nimmt er den Verkauf selbst in die Hand?

Ein Immobilienmakler bietet dabei die folgenden Vorteile:

  • Ein Makler nimmt Ihnen in der Regel sämtliche Schritte im Verkaufsprozess ab und erspart Ihnen dadurch Zeit und Kosten.
  • Als erfahrener Experte ermittelt er präzise den optimalen Verkaufspreis Ihrer Immobilie.
  • Er findet häufig schneller einen passenden Käufer (z.B. in seinem Kundenstamm).
  • Er kennt sich auch mit Rechtsfragen beim Immobilienverkauf aus (z.B. bei Fragen zu Nießbrauchrecht,Wohnrecht etc.).
  • Er übernimmt eine beratende Funktion in sämtlichen Belangen und steht für Fragen durch Sie oder den Käufer zur Verfügung.
  • Er führt erfolgreich Verhandlungen mit Interessenten.
  • Ein Makler kennt die Kniffe und Tricks rund um die Auswahl und Prüfung von Interessenten und kann mit Verhandlungsgeschick den optimalen Preis für Sie erzielen.
  • GUT ZU WISSEN!

    Eine Immobilie zu verkaufen ist eine große Entscheidung im Leben. Deshalb ist es wichtig, Ihre Immobilie, in die Hände eines erfahrenen Immobilienexperten zu geben, der Sie optimal begleitet und das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielt. Einige Verkäufer entscheiden sich gegen die Beauftragung eines Maklers, weil sie die anfallende Maklerprovision fürchten. Doch diese fällt nur bei erfolgreichem Verkauf an!

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Verkauf?

Besonders eignen sich das Frühjahr und der Sommer dazu, eine Immobilie zu verkaufen. Denn auch wenn sich der Immobilienmarkt in der Sommerurlaubszeit etwas beruhigt, bieten die langen, hellen Tage ideale Voraussetzungen für Fotoaufnahmen und Besichtigungstermine. Gleichzeitig spielt aber auch die Nachfrage am Markt eine entscheidende Rolle. Ist diese niedrig, empfiehlt es sich – falls möglich – mit dem Verkauf zu warten. Ebenso sollten Eigentümer den Verkauf verschieben, wenn eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie zu erwarten ist.

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?

Letztendlich entscheiden Angebot und Nachfrage darüber, wie schnell sich ein Haus oder eine Wohnung verkaufen lässt. Dabei spielt vor allem die Lage der Immobilie eine entscheidende Rolle. Eigentümer sollten sich grob auf eine Dauer von drei bis fünf Monaten für den Verkauf einstellen. Erfahrungsgemäß gelingt es einem Makler durch seinen Kundenstamm und seine Erfahrung schneller eine Immobilie zu verkaufen als einem Eigentümer, der sich zum ersten Mal an das Projekt Verkauf wagt.

Welche Vorbereitungen benötigt ein Immobilienverkauf?

Ein Haus- oder Wohnungsverkauf beginnt nicht damit, ein paar Fotos der Immobilie und einen beschreibenden Text auf einem Immobilienportal hochzuladen. Auch um rechtliche Risiken beim Verkauf auszuschließen, ist es notwendig, zunächst einige Vorbereitungen zu treffen. Neben der Vorbereitung der nötigen Unterlagen ist der Wert festzulegen bzw. ein Marketingkonzept zu erstellen. Auch steuerliche Fragen sollten im Vorfeld gelöst werden. Dies gilt insbesondere für die Themen Immobilienertragssteuer und Umsatzsteuer.

Wie bestimme ich die Zielgruppe für meinen Immobilienverkauf?

Um ein Haus oder eine Wohnung erfolgreich zu verkaufen, kommt es auch darauf an, die richtige Zielgruppe zu kennen und anzusprechen. Sie lässt sich beispielsweise nach der Art und Lage der Immobilie sowie dessen Ausstattungsmerkmalen bestimmen.

Hier einige Beispiele:

Junge Familien mit Kindern

  • bevorzugen bezugsfertige Häuser mit solidem Standard
  • Lage: vornehmlich Stadtrand mit guter Verkehrsanbindung
  • Interessant für Verkauf von z.B. Einfamilien- oder Reihenhaus

Singles und Paare

  • Präferieren sowohl bezugsfertige als auch Häuser mit Umbaupotenzial
  • Lage: bevorzugt in der Stadt oder am Stadtrand
  • Interessant für Verkauf z.B. eines kleinen Reihenhauses Kapitalanleger
  • Bevorzugen vor allem vermietete, bereits modernisierte Häuser
  • Lage: sämtliche Lagen möglich
  • Interessant für Verkauf z.B. eines vermieteten Einfamilienhauses

Von der Zielgruppe und ihren Vorstellungen hängt nicht nur die Käuferansprache, sondern auch die Vorbereitung der Immobilie ab. So lohnt es sich beispielsweise nicht, darüber nachzudenken, ob Sie z. B. ein Haus renoviert verkaufen sollten, wenn die Zielgruppe sowieso einen Umbau bevorzugt.

  • GUT ZU WISSEN!

    Ein erfahrener Immobilienmakler kennt die richtige Zielgruppe und die passende Verkaufsstrategie für den erfolgreichen Immobilienverkauf und übernimmt für Sie die Preisverhandlung.

Wie lege ich die richtige Verkaufsstrategie fest?

Ist die Zielgruppe bestimmt, gilt es, einen angemessenen Angebotspreis festzulegen. Er bildet die Grundlage für spätere Verhandlungen im Rahmen der jeweiligen Verkaufsstrategie.

  • GUT ZU WISSEN!

    Mit einer detaillierten Immobilienbewertung durch einen Profi finden Sie zuverlässig heraus, zu welchem Preis sich Ihre Immobilie verkaufen lässt. Eine falsche Preisein­schätzung kann Sie viel Geld kosten!

Wohnung besser vermietet oder unvermietet verkaufen?

In der Regel ist es einfacher, eine leerstehende Immobilie zu verkaufen als eine vermietete. Ist eine Wohnung bei einem Verkauf vermietet, bedeutet dies im schlechtesten Fall eine Preisminderung, wenn der zu übernehmende Mietvertrag unattraktiv ist. Auch die Käuferzielgruppe ist durch die Vermietung eingeschränkt, kann in der Regel nicht sofort frei über das Objekt nach Gutdünken verfügen. Der Fokus kann im Regelfall hier vor allem auf Käufern liegen, die eine Immobilie ohnehin als Kapitalanlage nutzen wollen.

  • GUT ZU WISSEN!

    Für den Verkauf vermieteter Wohnungen gilt: Kauf bricht nicht Miete.